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Aktueller Sachstand (öffentlich, Stand Juli 2026): Gegen die TGI AG bestehen ein
BaFin-Bescheid zur Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts (19.06.2026) sowie eine FMA-Verfügung
(26.05.2026) zu den Produkten „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“. Nach einer
Durchsuchung in Vaduz ermittelt die Staatsanwaltschaft Liechtenstein wegen des Verdachts auf ein
Schneeballsystem, gewerbsmäßig schweren Betrug und Geldwäsche. Die TGI AG weist die Vorwürfe zurück –
es gilt die Unschuldsvermutung.
Ein paar Angaben zum Investment 📄
Damit die Einschätzung besser passt.
Erste Einschätzung
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⚠️ Worauf Betroffene laut Anwälten und Aufsicht jetzt achten sollten:
Keine weiteren Gelder einzahlen – auch nicht, um einen Vertrag zu „retten“, Gold freizugeben,
eine Lieferung zu beschleunigen oder Gebühren/Steuern zu begleichen (die FMA rät ausdrücklich davon ab).
Neue Verträge, Umstellungen, Stundungen oder Abgeltungserklärungen nicht ungeprüft unterschreiben –
sie können bestehende Ansprüche schwächen.
Alle Beweismittel sichern (Verträge, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Gold-/Verwahrnachweise,
Schriftverkehr mit TGI und Vermittler, Portal-Screenshots mit Datum).
Nicht nur abwarten: Zivilrechtliche Verjährungsfristen können weiterlaufen, auch während der Ermittlungen.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine unverbindliche Orientierung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen 🛡️
Eine spezialisierte Kanzlei meldet sich und prüft Ihren
konkreten Fall – unverbindlich. Geprüft werden u. a. Rückzahlungs- und Herausgabeansprüche,
mögliche Ansprüche gegen Vermittler sowie die rechtzeitige Hemmung der Verjährung.
🎯 Vorläufige Einordnung
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Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Die genaue Prüfung
übernimmt kostenlos eine Partnerkanzlei. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung
und keine Rechtsberatung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt. 📧 Darüber können Sie
Ihre Unterlagen hochladen, damit die Kanzlei direkt loslegen kann. ⚖️
📎 Diese Unterlagen helfen der Kanzlei am meisten:
Verträge und Vertragsbedingungen
Zahlungsbelege & Kontoauszüge der TGI-Zahlungen
Goldkauf-, Lager- oder Verwahrnachweise
Abrechnungen über Rabatte und Auszahlungen
Schriftverkehr mit TGI und mit dem Vermittler (E-Mail, Messenger)
Präsentationen und Werbeunterlagen
Screenshots aus dem TGI-Kundenportal (mit Datum)
erhaltene Kündigungs-, Rückkauf- oder Umstellungsangebote
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